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Am Spann – Wasser-/Strom-Ablesung
Oktober 27@11:00 - 13:00
Die Anwesenheit des Pächters oder seines Vertreters ist bis zur Ablesung
erforderlich. Die Zähler müssen frei zugänglich sein. Bei
Verhinderung sind die Beauftragten des Vereins (sh. Aushang) mindestens 2 Wochen
vorher zu informieren.
Bei Vereinbarung eines neuen Ablesetermins wegen unentschuldigtem Fernbleiben
wird die in der Satzung festgelegte Gebühr erhoben.