Kalender von Veranstaltungen
M Mo
D Di
M Mi
D Do
F Fr
S Sa
S So
0 Veranstaltungen,
0 Veranstaltungen,
0 Veranstaltungen,
0 Veranstaltungen,
0 Veranstaltungen,
0 Veranstaltungen,
0 Veranstaltungen,
0 Veranstaltungen,
0 Veranstaltungen,
0 Veranstaltungen,
0 Veranstaltungen,
0 Veranstaltungen,
0 Veranstaltungen,
0 Veranstaltungen,
0 Veranstaltungen,
0 Veranstaltungen,
0 Veranstaltungen,
0 Veranstaltungen,
0 Veranstaltungen,
0 Veranstaltungen,
1 Veranstaltung,
0 Veranstaltungen,
0 Veranstaltungen,
0 Veranstaltungen,
0 Veranstaltungen,
0 Veranstaltungen,
1 Veranstaltung,
Hochbahn – Wasser-/Strom-Ablesung
Hochbahn – Wasser-/Strom-Ablesung
Die Anwesenheit des Pächters oder seines Vertreters ist bis zur Ablesung erforderlich. Die Zähler müssen frei zugänglich sein. Bei Verhinderung sind die Beauftragten des Vereins (sh. Aushang) mindestens 2 Wochen vorher zu informieren. Bei Vereinbarung eines neuen Ablesetermins wegen unentschuldigtem Fernbleiben wird die in der Satzung festgelegte Gebühr erhoben.
4 Veranstaltungen,
Holtenwisch – Wasser-/Strom-Ablesung
Holtenwisch – Wasser-/Strom-Ablesung
Die Anwesenheit des Pächters oder seines Vertreters ist bis zur Ablesung erforderlich. Die Zähler müssen frei zugänglich sein. Bei Verhinderung sind die Beauftragten des Vereins (sh. Aushang) mindestens 2 Wochen vorher zu informieren. Bei Vereinbarung eines neuen Ablesetermins wegen unentschuldigtem Fernbleiben wird die in der Satzung festgelegte Gebühr erhoben.
Moorkamp – Wasser-/Strom-Ablesung
Moorkamp – Wasser-/Strom-Ablesung
Die Anwesenheit des Pächters oder seines Vertreters ist bis zur Ablesung erforderlich. Die Zähler müssen frei zugänglich sein. Bei Verhinderung sind die Beauftragten des Vereins (sh. Aushang) mindestens 2 Wochen vorher zu informieren. Bei Vereinbarung eines neuen Ablesetermins wegen unentschuldigtem Fernbleiben wird die in der Satzung festgelegte Gebühr erhoben.
Am Spann – Wasser-/Strom-Ablesung
Am Spann – Wasser-/Strom-Ablesung
Die Anwesenheit des Pächters oder seines Vertreters ist bis zur Ablesung erforderlich. Die Zähler müssen frei zugänglich sein. Bei Verhinderung sind die Beauftragten des Vereins (sh. Aushang) mindestens 2 Wochen vorher zu informieren. Bei Vereinbarung eines neuen Ablesetermins wegen unentschuldigtem Fernbleiben wird die in der Satzung festgelegte Gebühr erhoben.