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Heute

Hochbahn – Wasser-/Strom-Ablesung

Die Anwesenheit des Pächters oder seines Vertreters ist bis zur Ablesung erforderlich. Die Zähler müssen frei zugänglich sein. Bei Verhinderung sind die Beauftragten des Vereins (sh. Aushang) mindestens 2 Wochen vorher zu informieren. Bei Vereinbarung eines neuen Ablesetermins wegen unentschuldigtem Fernbleiben wird die in der Satzung festgelegte Gebühr erhoben.

Holtenwisch – Wasser-/Strom-Ablesung

Die Anwesenheit des Pächters oder seines Vertreters ist bis zur Ablesung erforderlich. Die Zähler müssen frei zugänglich sein. Bei Verhinderung sind die Beauftragten des Vereins (sh. Aushang) mindestens 2 Wochen vorher zu informieren. Bei Vereinbarung eines neuen Ablesetermins wegen unentschuldigtem Fernbleiben wird die in der Satzung festgelegte Gebühr erhoben.

Moorkamp – Wasser-/Strom-Ablesung

Die Anwesenheit des Pächters oder seines Vertreters ist bis zur Ablesung erforderlich. Die Zähler müssen frei zugänglich sein. Bei Verhinderung sind die Beauftragten des Vereins (sh. Aushang) mindestens 2 Wochen vorher zu informieren. Bei Vereinbarung eines neuen Ablesetermins wegen unentschuldigtem Fernbleiben wird die in der Satzung festgelegte Gebühr erhoben.

Am Spann – Wasser-/Strom-Ablesung

Die Anwesenheit des Pächters oder seines Vertreters ist bis zur Ablesung erforderlich. Die Zähler müssen frei zugänglich sein. Bei Verhinderung sind die Beauftragten des Vereins (sh. Aushang) mindestens 2 Wochen vorher zu informieren. Bei Vereinbarung eines neuen Ablesetermins wegen unentschuldigtem Fernbleiben wird die in der Satzung festgelegte Gebühr erhoben.

Tiefbauarbeiten Koppel Ohetwiete

am 09.11.24 werden auf dem Parkplatz der Koppel Ohetwiete die Rinnenarbeiten von der Tiefbaufirma ausgeführt. Deshalb kann am 09.11. und 10.11.24 der Parkplatz nicht befahren werden und wird abgesperrt.